Generative KI in der Praxis

Mittwoch, 20.11.2024 12:00 – 13:30 Uhr

Onlinesession

Ab 2. Februar 2025 sieht die KI-Verordnung der EU vor, dass Unternehmen „KI Kompetenz“ vorweisen müssen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die KI einsetzen Maßnahmen ergreifen sollten um sicherzustellen, dass Mitarbeitende und externe DienstleisterInnen/VertragspartnerInnen über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen. Es ist daher wichtig, sich bei der Auswahl und dem Einsatz von KI-Tools auch mit den rechtlichen Hintergründen und Risiken zu befassen, um Leitlinien und Schulungen für die KI-Kompetenz zu entwickeln.

Wir unterstützen Euch dabei mit unserem Workshop „Generative KI in der Praxis“.

Relevante Aspekte sind insoweit insbesondere:

  • KI-Training: Unter welchen Voraussetzungen erfolgte dieses und wie können sich Unregelmäßigkeiten beim KI-Training auf den Nutzer der KI auswirken?
  • Prompts: Was gilt es beim Prompten von KI aus rechtlicher Sicht zu beachten?
  • KI-Output: Welchen Beschränkungen kann KI-Output unterliegen?
  • KI-Output: Wem gehört der KI Output, unter welchen Voraussetzungen ist dieser geschützt?
  • KI-Output: Welche Kennzeichnungspflichten bestehen? Wie kennzeichne ich richtig?
  • KI-Output: Haftung: Wer haftet für illegalen Output, etwa in Form von Plagiaten oder Falschangaben?
  • Wie wirkt sich der Einsatz von KI auf Eure Verträge aus?

Wir freuen uns über einen praxisnahen Austausch anhand verschiedener konkreter KI-Tools aus dem Musik-, Text- und Bildbereich.

Kuratorium

Kerstin Bäcker

Rechtsanwältin, Lausen Rechtsanwälte

Anmeldung

Noch Fragen?

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.