Generative KI in der Praxis
Onlinesession
Ab 2. Februar 2025 sieht die KI-Verordnung der EU vor, dass Unternehmen „KI Kompetenz“ vorweisen müssen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die KI einsetzen Maßnahmen ergreifen sollten um sicherzustellen, dass Mitarbeitende und externe DienstleisterInnen/VertragspartnerInnen über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen. Es ist daher wichtig, sich bei der Auswahl und dem Einsatz von KI-Tools auch mit den rechtlichen Hintergründen und Risiken zu befassen, um Leitlinien und Schulungen für die KI-Kompetenz zu entwickeln.
Wir unterstützen Euch dabei mit unserem Workshop „Generative KI in der Praxis“.
Relevante Aspekte sind insoweit insbesondere:
- KI-Training: Unter welchen Voraussetzungen erfolgte dieses und wie können sich Unregelmäßigkeiten beim KI-Training auf den Nutzer der KI auswirken?
- Prompts: Was gilt es beim Prompten von KI aus rechtlicher Sicht zu beachten?
- KI-Output: Welchen Beschränkungen kann KI-Output unterliegen?
- KI-Output: Wem gehört der KI Output, unter welchen Voraussetzungen ist dieser geschützt?
- KI-Output: Welche Kennzeichnungspflichten bestehen? Wie kennzeichne ich richtig?
- KI-Output: Haftung: Wer haftet für illegalen Output, etwa in Form von Plagiaten oder Falschangaben?
- Wie wirkt sich der Einsatz von KI auf Eure Verträge aus?
Wir freuen uns über einen praxisnahen Austausch anhand verschiedener konkreter KI-Tools aus dem Musik-, Text- und Bildbereich.
Kuratorium
![](https://www.musicbusinesssummerschool.com/app/uploads/2024/09/Kerstin-Bäcker_credits_Renate-Neder-768x768.jpg)
Rechtsanwältin, Lausen Rechtsanwälte
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